Das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz) gewährleistet den Anspruch auf eine umfassende Beratung oder eine spezielle Schwangerschaftskonfliktberatung.
Wesentliche Kernpunkte des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sind:
- Beratung für jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde im Januar 2012 zudem der Anspruch auf unbedingte anonyme Beratung im Schwangerschaftskonfliktgesetz gesetzlich verankert, der für alle anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen in Deutschland gilt.
- Anforderungen an eine umfassende Aufklärung, Betreuung und Begleitung der Schwangeren im Vorfeld einer möglichen medizinischen Indikation, insbesondere nach der Eröffnung eines auffälligen pränataldiagnostischen Befunds.
- Regelungen über Inhalt und Aufgabe der Schwangerschaftskonfliktberatung. Die Teilnahme an einer Schwangerschaftskonfliktberatung ist - neben weiteren Voraussetzungen - für die Straflosigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs erforderlich.
- Regelung des Anspruchs von Frauen auf Übernahme der Kosten für einen straflosen Schwangerschaftsabbruch, wenn ihnen die Aufbringung der Mittel aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist.