Am 5. Juli hat das Bundeskabinett den Entwurf des Regierungshaushalts für das Jahr 2024 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesfamilienministeriums sieht für 2024 Ausgaben in Höhe von 13,35 Milliarden Euro vor. Im Vergleich zum Jahr 2023 sinkt der Ansatz um 218 Millionen Euro.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Wir stehen in der Verantwortung, für das kommende Jahr einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der den besonderen Herausforderungen dieser Zeit Rechnung trägt. Das Bundesfamilienministerium leistet dazu seinen Beitrag.
Auch für uns gelten strikte Sparvorgaben, beim Elterngeld, aber auch bei unseren Förderprogrammen. Die Spielräume verengen sich, allerdings können wir auch im kommenden Jahr wichtige Zukunftsaufgaben finanzieren. Das ist mir besonders wichtig, denn wir wollen die Menschen unterstützen, die sich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und eine lebendige Demokratie einsetzen."
Wichtige Posten im Haushalt des Bundesfamilienministeriums:
Kindergrundsicherung: Im Jahr 2024 wird dieses wichtige sozialpolitsche Reformvorhaben der Bundesregierung vorbereitet. Die Kindergrundsicherung wird durch eine moderne, digitale Verwaltung mehr Kinder erreichen als heute. Und es wird sich um eine wirksame Leistung handeln, die armutsbedrohte Kinder und ihre Familien tatsächlich unterstützt und Leistungsverbesserungen enthält. Für die Vorbereitung der Kindergrundsicherung werden im Haushaltsjahr 2024 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus: Damit die Projekte zur Stärkung der Demokratie ihre wichtige Arbeit weiterführen können, wird es keine Kürzungen geben. Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus durch das Bundesprogramm "Demokratie leben!" stellt das Bundesfamilienministerium erneut Mittel in Höhe von 182 Millionen Euro zur Verfügung und schreibt damit den Ansatz des Vorjahres fort. Auch für das Programm "Menschen stärken Menschen" sind in 2024 Mittel eingeplant.
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Für das Bundesprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" stehen 2024 unverändert 30 Millionen Euro für den Bau, die Sanierung und den Umbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen zur Verfügung. Damit stellt das Bundesfrauenministerium sicher, dass alle bis zum derzeitigen Programmende am 31.Dezember 2024 bewilligbaren Vorhaben bewilligt werden können. Bundesfrauenministerin Lisa Paus hatte bereits für das Jahr 2023 die vom Bundestag als Haushaltsgesetzgeber vorgenommene Absenkung des Titels um 10 Millionen Euro aus dem eigenen Haushalt ausgeglichen. Auch der Fördertitel für Träger und Projekte zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bleibt nahezu unverändert bestehen.
Teilhabe alter Menschen stärken: Trotz angespannter Haushaltslage wird das Bundesseniorenministerium die Maßnahmen für Seniorinnen- und Seniorenpolitik gegenüber dem Soll 2023 (16,87 Millionen Euro) auf 17,36 Millionen Euro erhöhen.
Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit: Das Programm stellt Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt und gibt ihnen Raum für Teilhabe und Engagement. Mit den Mitteln aus dem Zukunftspaket werden im Jahr 2023 Projekte für und von Jugendlichen finanziert und die Beteiligungsmöglichkeiten und -Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Junge Menschen werden auch weiterhin Projekte beantragen können, das Bundesjugendministerium führt die Förderung mit fünf Millionen Euro auch im Jahr 2024 fort.
Mental Health Coaches: Zum Herbst starten die ebenfalls aus diesem Programm finanzierten Mental Health Coaches und unterstützen an über 100 Schulen Kinder und Jugendliche aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans.
Jugendwerke: Der Bund stellt für die bestehenden Jugendwerke im Jahr 2024 insgesamt 24,5 Millionen Euro und damit die gleichen Mittel wie im Jahr 2023 bereit. Damit kann die Finanzierung des Deutsch-Polnischen, des Deutsch-Französischen und des Deutsch-Griechischen Jugendwerks auf dem gleichen Niveau fortgesetzt werden. Auch eine Anschubfinanzierung für das neu zu gründende Deutsch-Israelische Jugendwerk bleibt möglich.
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung: Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (zehn Millionen Euro jährlich) sowie der Bundesstiftung Gleichstellung (fünf Millionen Euro jährlich) ist trotz Sparvorgaben dauerhaft gesichert.
Elterngeld: Strukturelle Einschnitte wurden dem Bundesfamilienministerium beim Elterngeld auferlegt. Aufgrund der Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen werden die steigenden Ausgaben für das Elterngeld durch eine Gesetzesänderung gebremst. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart kann die Leistung nicht an die Kaufpreisentwicklung angepasst werden. Im Haushaltsentwurf für 2024 sinkt der Ansatz für das Elterngeld gegenüber 2023 um 290 Millionen Euro auf 7990 Millionen Euro ab. Dem Bundesfamilienministerium ist es gelungen, eine Kürzung der Auszahlungsbeträge für die Eltern zu verhindern. Um die Vorgaben zu erfüllen, wird die Zahl der Anspruchsberechtigten verringert, indem die jährliche Einkommensobergrenze beim Elterngeld von derzeit 300.000 Euro auf 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen herabgesetzt wird. Auf die negativen gleichstellungspolitischen Wirkungen hat das Bundesfamilienministerium wiederholt hingewiesen.
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung gibt es Kürzungen bei folgenden Ausgaben:
Freiwilligendienste: Der im Sommer/Herbst 2023 startende Jahrgang bei Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen und Freiwilligem Ökologischen Jahr und Internationalem Jugendfreiwilligendienst kann aber im vollen Umfang bis zum regulären Ablauf im Sommer 2024 finanziert werden. Für einen Ausbau der Freiwilligendienste stehen allerdings keine Mittel zur Verfügung. Der Großteil der jetzigen Etatabsenkungen in den Freiwilligendiensten geht auf die Finanzplanung der vorherigen Regierung zurück. Mit den Sparvorgaben kommt nun eine weitere Absenkung auf die Finanzplanung 2025 hinzu. Das Bundesfamilienministerium wird deshalb mit den zentralen Akteuren Gespräche führen, wie der Übergang bestmöglich gestaltet werden kann.
Mehrgenerationenhäuser: Für 2024 stehen 21,75 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird die Förderung für jedes Mehrgenerationenhauses von 40.000 auf 38.000 Euro im Jahr abgesenkt. Diese Kürzung ist schmerzhaft, das grundsätzliche Festhalten an der Förderung macht aber deutlich, dass das Bundesfamilienministerium zur Arbeit der Mehrgenerationenhäuser steht und diese unterstützt.
Gleichstellung: Die Sparauflage für den Gleichstellungstitel macht eine Konzentration auf die gleichstellungspolitischen Schwerpunktthemen der Koalition erforderlich: Schutz vor Gewalt, Menschenhandel und Sexismus sowie ökonomische Gleichstellung, partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und Überwindung der Entgeltungleichheit. Die nachträgliche Kürzung laufender Vorhaben konnte vermieden werden.
Weitere Kürzungen sind dem Einzelplan 17 zu entnehmen.