Gesetz Gesetz über die Conterganstiftung


Das Sechste Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes ist zum 15. Juli 2021 in Kraft getreten. Ziele des Änderungsgesetzes sind:

  1. die vorzeitige Ausschüttung der Mittel für jährliche Sonderzahlungen
  2. der Vertrauensschutz in einmal anerkannte Schadenspunkte
  3. die Abschmelzung des Kapitalstocks der Conterganstiftung

Darüber hinaus wurde der Name der Stiftung an den allgemeinen Sprachgebrauch angepasst und lautet jetzt "Conterganstiftung".

Vorzeitige Ausschüttung der Mittel für jährliche Sonderzahlungen

Ursprünglich sollten die Sonderzahlungen jährlich bis 2033 geleistet werden. Um angesichts der niedrigen Erträge einen Wertverlust zu vermeiden, werden alle hierfür vorgesehenen Mittel 2022 vorzeitig ausgezahlt. Das bedeutet für die contergangeschädigten Menschen mehr Planbarkeit und finanzielle Gestaltungsfreiheit und trägt zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen im Alter bei.

Vertrauensschutz in einmal anerkannte Schadenspunkte

Die Leistungen der Conterganstiftung richten sich nach der Schwere der Schädigung. Grundlage für die Leistungen im Einzelfall sind daher die sogenannten Schadenspunkte, die von der Stiftung festgesetzt werden. Ursprünglich fehlerhaft zu hoch bewertete Schadenspunkte bleiben bei künftigen Leistungserhöhungen bestehen. Die contergangeschädigten Menschen können auf den Fortbestand ihrer gesetzlichen Leistungsansprüche vertrauen. 

Abschmelzung des Kapitalstocks der Conterganstiftung

Eine Projektförderung konnte bislang nur aus den Erträgen des Kapitalstocks der Stiftung erfolgen und war aufgrund der geringen Erträge in der Vergangenheit nur noch sehr eingeschränkt möglich. Mit der Abschmelzung des Kapitalstocks um fünf Millionen Euro kann die Stiftung auch weiterhin Projekte zugunsten der Betroffenen fördern. 

Die Conterganstiftung

Mit dem Stiftungsgesetz ist 1972 die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" errichtet worden, die 2005 in "Conterganstiftung für behinderte Menschen" und 2021 mit dem Sechsten Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes in "Conterganstiftung" umbenannt wurde. Die Stiftung gewährt Leistungen an Menschen mit Behinderung, deren körperliche Fehlbildungen mit der Einnahme des Medikaments Contergan der Firma Grünenthal in Stolberg durch die Mütter während ihrer Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können.