50 Jahre Conterganstiftung
Infografik
Beschreibung der Infografik
Die Infografik zeigt anhand eines Zeitstrahls die wichtigsten Daten: vom Gesetz zur Gründung der Stiftung bis zur sechsten Änderung des Conterganstiftungsgesetzes.
[17. Dezember 1971]
Verkündung des Gesetzes
Das Gesetz über die Errichtung der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" wird verkündet.
[31. Oktober 1972]
Stiftungsgründung
Das Stiftungsgesetz tritt in Kraft.
[1997]
Bund trägt Kosten in vollem Umfang
Das Vermögen der Stiftung für Rentenzahlungen ist aufgebraucht. Seitdem fließen die Mittel für die Leistungen in voller Höhe aus dem Bundeshaushalt.
[19. Oktober 2005]
Namensänderung
Ein neues Stiftergesetz tritt in Kraft: Die Stiftung wird in "Conterganstiftung für behinderte Menschen" umbenannt.
[1. Juli 2008]
Verdoppelung der Conterganrenten
Erstes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes: Die Conterganrenten werden erhöht.
[30. Juni 2009]
Einführung von Sonderzahlungen und jährlichen Rentenanpassungen
Zweites Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes: Die Conterganrenten werden dynamisiert und folgen damit der jährlichen Anpassung der gesetzlichen Renten. Neue Leistungen: Die jährlichen Sonderzahlungen werden eingeführt. Die Ausschlussfrist wird aufgehoben, wodurch für die Zukunft wieder Neuanträge gestellt werden können. Außerdem werden die Verwaltungskosten künftig aus dem Bundeshaushalt finanziert.
[Juni 2011]
Das Conterganstiftungsgesetz wird überprüft
Evaluierung des Zweiten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes: Es wird festgestellt, dass sich die gesetzlichen Änderungen bewährt haben.
[25. April 2013]
Rentenerhöhung und Einführung von Leistungen für besondere Bedarfe
Drittes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes: Die Conterganrenten werden erhöht - in der Spitze versechsfacht - und es werden neue Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe eingeführt, für die jährlich 30 Millionen Euro vom Bund bereitgestellt werden.
[Juni 2016]
Das Conterganstiftungsgesetz wird überprüft
Evaluierung des Dritten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes. Es wird empfohlen, die Leistungen für spezifische Bedarfe jährlich pauschal an alle Betroffenen auszuzahlen und die Geschäftsstelle der Conterganstiftung als Servicestelle auszubauen.
[11. März 2017]
Pauschale Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe
Viertes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (Inkrafttreten zum 1. Januar 2017): Die Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe werden künftig einmal jährlich pauschal ausgezahlt.
[19. August 2020]
Förderung medizinischer Kompetenzzentren und Vertrauensschutz
Fünftes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes: Die Conterganstiftung wird mit der Förderung medizinischer Kompetenzzentren beauftragt. Zudem wird ein besonderer Vertrauensschutz für den Fortbestand der gesetzlichen Leistungsansprüche etabliert.
[September 2020]
Das Conterganstiftungsgesetz wird überprüft
Evaluierung des Vierten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes: Es wird festgestellt, dass sich die Auszahlung der Leistungen für spezifische Bedarfe in Form von Pauschalen bewährt hat. Außerdem wird eine Kapitalisierung der Leistungen für spezifische (Vorauszahlung zukünftiger Ansprüche) und eine Erweiterung des Beratungsspektrums der Conterganstiftung empfohlen.
[15. Juli 2021]
Namensänderung und Ausschüttung der Sonderzahlung
Sechstes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes: Der Name der Stiftung wird in "Conterganstiftung" geändert. Zudem wird eine vorzeitige Auszahlung der Restmittel für die jährlichen Sonderzahlungen zum 30. Juni 2022 festgelegt. Aus dem Kapitalstock werden fünf Millionen Euro für die Förderung von Projekten bereitgestellt und der Schutz von einmal anerkannten Schadenspunkten wird festgeschrieben.