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Die Bundesstiftung Mutter und Kind

Bauch einer schwangeren Frau


Grußwort

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

die Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit, die viele Veränderungen mit sich bringt. Nicht jede Frau kann die Schwangerschaft unbeschwert genießen, wobei die Gründe hierfür vielschichtig sein können: Persönliche Konfliktsituationen oder die Befürchtung, aus finanziellen Gründen der bevorstehenden Mutterschaft nicht gewachsen zu sein, können zu einer Belastung werden, die die Freude auf das Kind trüben kann.

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt seit jetzt 25 Jahren schwangere Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Für diesen Zweck stellt der Bund der Stiftung seit 1984 jährlich mindestens 92 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Für 2009 konnten die Finanzmittel wegen des gestiegenen Bedarfs sogar auf rund 97 Millionen Euro erhöht werden.

Die Hilfe kommt in allen Bundesländern dank der tatkräftigen Unterstützung der im Rahmen des Stiftungszwecks tätigen Landeseinrichtungen und der Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort genau dort an, wo sie von schwangeren Frauen in Not am dringendsten gebraucht wird. Je nach Einzelfall werden die finanziellen Hilfen für die Erstausstattung des Kindes, die Wohnung und Einrichtung oder sonstige, im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Geburt oder der Pflege des Kleinkindes entstehende Aufwendungen ausbezahlt.
Die Stiftungsmittel leisten dabei einen wichtigen Beitrag für einen guten Start in die Elternschaft und ergänzen die umfassende psychosoziale Beratung, die in den Schwangerschaftsberatungsstellen in Anspruch genommen werden kann.

In den letzten Jahren wurden jährlich rund 150.000 schwangere Frauen durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt. Das macht ihre große Bedeutung deutlich.

Die Mittel der Bundesstiftung sind eine ergänzende finanzielle Hilfe in der Schwangerschaft, die als „Türöffner” wirkt und einen einfachen Zugang zum System früher Hilfen ermöglicht.

Dr. Hermann Kues
Vorsitzender des Kuratoriums