Einrichtungen der Bundesländer
Die in den Bundesländern tätigen Landesstiftungen und Verbände stellen den Schwangerenberatungsstellen vor Ort finanzielle Mittel zur Verfügung, um Bedürftige im Sinne des Stiftungsgesetzes zu unterstützen. Sie selbst können keine Anträge auf Unterstützung entgegennehmen. Die örtlichen Schwangerenberatungsstellen sind zuständig für die Beratung und die Antragstellung vor Ort.