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Die Bundesstiftung Mutter und Kind

Bauch einer schwangeren Frau


Stiftungsrat

Der Stiftungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, insbesondere

  • die Feststellung des Haushaltsplans, die Feststellung der Jahresrechnung,
  • die Richtlinien über die Vergabe und Verwendung der Stiftungsmittel und
  • die Entlastung der Geschäftsführung am Ende eines Haushaltsjahres.

In der Regel tritt der Stiftungsrat einmal im Jahr zusammen. Er besteht aus

  • vier Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  • einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und
  • vier Vertreterinnen und Vertretern aus den Reihen der Zuwendungsempfänger.

Vorsitzender des Stiftungsrates ist Staatssekretär Herr Hecken für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Derzeit sind folgende Mitglieder im Stiftungsrat vertreten:

 

Übersicht Stiftungsrat

Name

Institution

1.

Josef Hecken, Staatssekretär
(Stiftungsratsvorsitzender)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

2.

Eva Maria Welskop-Deffaa, Abteilungsleiterin 4 (stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

3.

Dr. Doris Jansen-Tang, Referatsleiterin 404

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

4.

Dr. Manuela Stötzel, Referentin im Ref. 514

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

5.

Arndt Tempel, Regierungsdirektor

Bundesministerium der Finanzen

6.

Andrea Wilke-Wolf, Stiftungsratsvorsitzende der Landesstiftung in Schleswig-Holstein

Stiftung „Familie in Not“ Schleswig-Holstein

7.

Peter Hoffstadt, Abteilungsleiter

Caritasverband für die Diözese Münster

8.

Elsbeth Wettlaufer, Bereichsleitung Familie, Frauen, Jugend, Migration

Diakonisches Werk in Kurhessen-Waldeck

9.

Klaus Dietrich, Stiftungsratsvorsitzender der Thüringer Landesstiftung

Thüringer Stiftung „HandinHand“