Stiftungsrat
Der Stiftungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, insbesondere
- die Feststellung des Haushaltsplans, die Feststellung der Jahresrechnung,
- die Richtlinien über die Vergabe und Verwendung der Stiftungsmittel und
- die Entlastung der Geschäftsführung am Ende eines Haushaltsjahres.
In der Regel tritt der Stiftungsrat einmal im Jahr zusammen. Er besteht aus
- vier Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
- einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und
- vier Vertreterinnen und Vertretern aus den Reihen der Zuwendungsempfänger.
Vorsitzender des Stiftungsrates ist Staatssekretär Herr Hecken für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Derzeit sind folgende Mitglieder im Stiftungsrat vertreten:
Übersicht Stiftungsrat | Name | Institution |
|---|
1. | Josef Hecken, Staatssekretär (Stiftungsratsvorsitzender) | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
2. | Eva Maria Welskop-Deffaa, Abteilungsleiterin 4 (stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende) | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
3. | Dr. Doris Jansen-Tang, Referatsleiterin 404 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
4. | Dr. Manuela Stötzel, Referentin im Ref. 514 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
5. | Arndt Tempel, Regierungsdirektor | Bundesministerium der Finanzen |
6. | Andrea Wilke-Wolf, Stiftungsratsvorsitzende der Landesstiftung in Schleswig-Holstein | Stiftung „Familie in Not“ Schleswig-Holstein |
7. | Peter Hoffstadt, Abteilungsleiter | Caritasverband für die Diözese Münster |
8. | Elsbeth Wettlaufer, Bereichsleitung Familie, Frauen, Jugend, Migration | Diakonisches Werk in Kurhessen-Waldeck |
9. | Klaus Dietrich, Stiftungsratsvorsitzender der Thüringer Landesstiftung | Thüringer Stiftung „HandinHand“ |