FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist die Bundesstiftung Mutter und Kind?

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes. Sie stellt Mittel zur Verfügung, um Schwangeren, die sich in einer Notlage befinden, die Fortsetzung der Schwangerschaft, die Geburt sowie die Erziehung und Pflege des Kleinkindes zu erleichtern. 

Wann kann ich finanzielle Hilfe beantragen?

Sie können finanzielle Hilfen beantragen, wenn Sie nicht genügend Geld für die Ausgaben haben, die für die Schwangerschaft und Geburt sowie die anschließende Pflege und Erziehung des Kleinkindes entstehen. 
Einen Rechtsanspruch auf die Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind gibt es nicht.

Was sind die Voraussetzungen um einen Antrag zu stellen?

  • Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist in Deutschland. 
  • Es liegt eine Notlage vor und die Hilfe ist auf anderer Weise nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich oder nicht ausreichend. 
  • Der Antrag wird während der Schwangerschaft bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle im Bundesland des Wohnsitzes gestellt 

Was wird bei der Antragstellung geprüft?

Neben den allgemeinen Voraussetzungen für Hilfeleistungen der Bundesstiftung Mutter und Kind wird im Zusammenhang mit dem Vorliegen einer Notlage das Einkommen geprüft. Da die Einkommensgrenzen in den Bundesländern unterschiedlich berechnet werden, können zu deren Höhe nur die zentralen Einrichtungen in den Ländern oder die Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort Auskunft geben.

Wo stelle ich meinen Antrag?

Hilfeanträge müssen grundsätzlich im Rahmen einer persönlichen Beratung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe gestellt werden. Das meint nicht die nächstgelegenen Schwangerschaftsberatungsstelle, sondern eine, die für Sie gut erreichbar ist. Sie muss aber im Bundesland Ihres Wohnortes liegen.
Sie finden Schwangerschaftsberatungsstellen über die beiden Suchmaschinen, die unter https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/bumuki/hilfen-beantragen/antrag-stellen-wie-und-wo verlinkt sind.

Für meine Postleitzahl oder meinen Wohnort gibt es keine Schwangerschaftsberatungsstellen?

Bei der Suchmaschine auf familienplanung.de können Sie den Umkreis für die Suche um Ihren Wohnort herum vergrößern.
Beim Beratungsführer online auf DAJEB.de geben Sie bei der Suche nach der Postleitzahl am besten nur die ersten drei Ziffern ein. Erhalten Sie dann immer noch keine Suchergebnisse, versuchen Sie es mit den ersten beiden Ziffern der Postleitzahl. 

Darf ich einen Antrag, bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle, außerhalb Bremens, Hamburgs oder Berlins stellen, wenn ich in einer der genannten Städte wohne?

Egal wo in Deutschland Sie wohnen, Sie dürfen Hilfeanträge immer nur bei Schwangerschaftsberatungsstellen beantragen, die in dem Bundesland sind, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder allgemeinen Aufenthalt haben.

Wo soll ich einen Antrag stellen, wenn ich während der Schwangerschaft in ein anderes Bundesland ziehe?

Hier sollten Sie sich frühzeitig an eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrem jetzigen Bundesland wenden und mit dieser klären, wie in Ihrem Fall am besten vorzugehen ist. 

Wie viele Anträge darf ich stellen?

Pro Schwangerschaft darf nur ein Antrag gestellt werden. 
Wenn weitere Bedarfe entstehen, kann eventuell ein Folgeantrag bei der gleichen Beratungsstelle unter Bezugnahme auf den ersten Antrag gestellt werden. Es dürfen aber nicht mehrere Anträge bei verschiedenen Beratungsstellen gestellt werden. Dann werden alle Anträge zurückgewiesen.

Gibt es Fristen für die Antragsstellung?

Der Hilfeantrag kann nur während der Schwangerschaft gestellt werden, somit sollte dieser frühestmöglich gestellt werden. Wenn die Notlage erst in einer späteren Phase der Schwangerschaft entsteht, ist aber vor der Geburt jederzeit noch eine Antragstellung möglich. Nach der Geburt geht dies aber grundsätzlich nicht mehr.

Warum finde ich auf der Website der Bundesstiftung Mutter und Kind kein Antragsformular?

Die Bundesstiftung bearbeitet die Anträge nicht selbst. Sie verteilt ihre Gelder auf Landesstiftungen und ähnliche zentrale Einrichtungen in den Bundesländern, die dort für den Stiftungszweck arbeiten. Diese haben gegebenenfalls ihre eigenen Formulare, da die Voraussetzungen in den Bundesländern etwas voneinander abweichen können. 

Wo finde ich ein Antragsformular?

Die Bundesstiftung Mutter und Kind verfügt über kein einheitliches Antragsformular, da die Regelungen in den Bundesländern voneinander abweichen können. 
Es gibt zum Teil von den zentralen Einrichtungen oder einzelnen Trägern herausgegebene Antragsformulare, die aber in der Regel in der Beratungsstelle mit Ihnen zusammen ausgefüllt werden. 

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

Die Schwangerschaftsberatungsstellen teilen Ihnen mit, welche Unterlagen benötigt werden. Nehmen Sie daher frühzeitig mit einer in Ihrem Bundesland gelegenen Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort Kontakt auf. Sie finden Schwangerschaftsberatungsstellen über die beiden Suchmaschinen, die unter https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/bumuki/hilfen-beantragen/antrag-stellen-wie-und-wo verlinkt sind.

Kann ich noch einen Antrag stellen, wenn mein Kind bereits auf der Welt ist?

Hilfeleistungen nach der Geburt oder für Familien mit älteren Kindern können aufgrund des Stiftungszwecks leider nicht beantragt werden!
Hatten Sie bereits vor der Geburt Kontakt zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle und dann zum Beispiel eine Frühgeburt, fragen Sie bei der Beratungsstelle nach, welche Hilfen evtl. noch möglich sind. In einzelnen Bundesländern können nach einem bewilligten Erstantrag noch innerhalb bestimmter Fristen Folgeanträge bei weiteren Bedarfen gestellt werden oder es gibt Landesstiftungen, die auch unabhängig von einer bestehenden Schwangerschaft Hilfen für Familien vergeben. Auch hierüber wissen die Beratungsstellen Bescheid.

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Antragsstellung?

Das lässt sich nicht genau sagen. Es hängt vom Einzelfall ab und davon, wie viele Anträge insgesamt zu bearbeiten sind. Wenn Sie besonders dringend Geld brauchen, sagen Sie das in der Beratung unbedingt. Man wird dann prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, damit Sie besonders schnell Hilfen erhalten können. Allgemein muss man mit ein paar Wochen rechnen. Es kann aber auch mal zwei bis drei Monate dauern. Sie können bei der Antragstellung nachfragen, mit welcher Bearbeitungsdauer zu rechnen ist. 

WICHTIG: Die Bearbeitung beginnt erst, wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen. Falls Sie noch etwas nachreichen müssen, versuchen Sie das möglichst schnell zu machen.  

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Beantragung der finanziellen Stiftungshilfen?

Die Einkommensgrenzen in den Bundesländern werden unterschiedlich berechnet, daher können nur die zentralen Einrichtungen in den Bundesländern oder die Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort Auskunft geben. 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meiner Antragstellung bzw. meiner ausstehenden Auszahlung habe?

Wenden Sie sich an die zentrale Einrichtung Ihres Bundeslandes, denn diese Stellen organisieren das Vergabeverfahren. Bei zentraler Vergabe nehmen sie auch die Auszahlungen vor. Sie können aber auch in der Schwangerschaftsberatungsstelle nachfragen, in der Sie den Antrag gestellt haben. 

WICHTIG: Die Bundesgeschäftsstelle der Stiftung in Berlin kann keine Auskünfte erteilen, da sie am Antrags- und Bewilligungsverfahren nicht beteiligt ist.

Was bedeutet es, dass andere Hilfen nicht oder nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen?

Es gibt gesetzliche Leistungsansprüche, auf die aber nicht jede Schwangere Anspruch hat. Besteht kein Anspruch, dann gehören diese zu den nicht zur Verfügung stehenden Hilfen. 

Hat die Schwangere einen Anspruch auf gesetzliche Leistungen, sind diese vorrangig und müssen beantragt werden. Es kann aber sein, dass diese für die Notlage trotzdem nicht ausreichen. Das sind dann Hilfen, die nicht ausreichend zur Verfügung stehen; für den Mehrbedarf können zusätzlich Stiftungshilfen beantragt werden.

Und es kann sein, dass gesetzliche Leistungen zwar beantrag wurden, deren Bewilligung aber sehr lange dauert und ein dringender Bedarf bei der Schwangeren besteht. Das wären Hilfen, die nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Was bedeutet Antragsstellung in besonderen Fällen?

In besonderen Fällen wie zum Beispiel einer Pandemie oder bei gesundheitlichen Belastungen (wenn Sie vielleicht während der Schwangerschaft nur liegen dürfen), ist eine persönliche Beratung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle durch telefonische oder Online-Beratung ersetzbar. Das ist aber je nach Bundesland unterschiedlich. Fragen Sie am besten telefonisch oder per E-Mail bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort nach, wann dies in Betracht kommt.

Muss ich Unterstützung vom Jobcenter bekommen, um auch Hilfen der Bundesstiftung erhalten zu können?

Dass Sie einen Anspruch auf Sozialleistungen haben, ist keine Voraussetzung, um Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind erhalten zu können. Gerade auch Schwangeren mit geringem Einkommen, die aber keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, soll mit den Stiftungshilfen geholfen werden. 

Wie lange dauert die Unterstützung mit finanziellen Hilfen der Bundesstiftung?

Die Höhe und Dauer richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage.  Zumeist werden einmalige Hilfen bewilligt. Werden Hilfen für einen längeren Zeitraum bewilligt, etwa für Kosten der Kinderbetreuung während einer Ausbildung, ist dies bis längstens 36 Monate nach der Geburt möglich, also bis zum 3. Geburtstag des Kindes. 

Muss ich die Beträge zurückzahlen, wenn ich eine Fehlgeburt erleide?

Bei einer Fehlgeburt müssen Sie in der Regel die bereits ausgezahlten Beträge, die Sie schon für Schwangerschaftsbedarf und Erstausstattung ausgegeben haben, nicht zurückzahlen. Wurde noch nicht alles ausgezahlt und sie hatten noch weitere Anschaffungen in Erwartung des Kindes gemacht, für die Gelder bewilligt wurden, können Sie gegebenenfalls auch die Hilfen dafür erhalten, wenn Sie entsprechende Nachweise vorlegen können. 

An wen sende ich die Geburtsurkunde?

Das Bewilligungsschreiben enthält in der Regel einen Hinweis, wo der Geburtsnachweis vorgelegt werden muss. Wenn die Vergabe der Stiftungshilfen zentral erfolgt, ist das bei der zentralen Einrichtung Ihres Bundeslandes. Die Kontaktdaten der zentralen Einrichtungen finden sich auf unserer Website. Bei dezentraler Vergabe ist der Nachweis zumeist bei der Schwangerschaftsberatungsstelle vorzulegen, in der der Antrag gestellt wurde. Bevor Sie etwas einreichen, fragen Sie am besten bei der entsprechenden Stelle nach.

WICHTIG: Die Bundesgeschäftsstelle der Stiftung in Berlin bearbeitet keine Anträge und hat auch mit der Auszahlung nichts zu tun. Daher bitte dorthin keine Unterlagen senden!