Beratungs- und Hilfsangebote
Zuständig für Beratung, Unterstützung und Antragstellung von schwangeren Frauen und Familien in Notlagen sind die Schwangerschaftsberatungsstellen am Wohnsitz der Hilfesuchenden.
Aus Mitteln der Bundesstiftung werden insbesondere auch junge Mütter, alleinerziehende Frauen und kinderreiche Familien in Notlagen unterstützt.
Die Bundesstiftung Mutter und Kind stattet die Zuwendungsempfänger in den Bundesländern mit Finanzmitteln aus. Das können Landesstiftungen oder andere im Sinne des Stiftungszwecks tätige Einrichtungen sein. Die Bundesstiftung ist weder am Antrags- noch am Bewilligungsverfahren beteiligt. Ausschließlich in den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen am Wohnort und im entsprechenden Bundesland der Antragstellerin können Anträge auf Unterstützungsleistungen gestellt werden.