Wer kann Hilfe beantragen

Antragsvoraussetzungen:

  • Die schwangere Frau hat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • es liegt eine Notlage vor,
  • der Antrag wird während der Schwangerschaft bei einer Schwangerenberatungsstelle im Bundesland des Wohnsitzes der schwangeren Frau gestellt und
  • die Hilfe ist auf andere Weise nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich oder nicht ausreichend.

Bei der Antragstellung wird das Einkommen geprüft. Da die Einkommensgrenzen in den Bundesländern unterschiedlich berechnet werden, können dazu nur die zentralen Einrichtungen in den Ländern oder die Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort Auskunft geben.

Bitte beachten Sie, dass nach der Geburt eine Antragstellung nicht mehr möglich ist!