Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de veröffentlichte Website des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestrebt, die Website www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de sowie mobile Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 14.10.2024 durchgeführten Selbstbewertung auf Grundlage des BITV 2.0-Testverfahrens.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Grafiken und Logos: Teilweise fehlen Alternativtexte oder beschreiben das Linkziel nicht ausreichend (Prüfschritte 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente und 9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte)
- Formulare: Einige Formularelemente sind nicht korrekt beschriftet und programmatisch nicht erfassbar (Prüfschritt 9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar)
- Kontraste: Grafische Bedienelemente weisen nicht immer ausreichende Kontraste auf (Prüfschritt 9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend)
- Zoomfunktion: Inhalte sind nicht durchgängig auf 200 % vergrößerbar, ohne dass Funktionalität verloren geht (Prüfschritt 9.1.4.4 Text auf 200% vergrößerbar)
- Tastaturbedienung: Einige Bedienelemente sind ohne Maus nicht erreichbar (Prüfschritt 9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar)
- Fokusführung: Die aktuelle Position des Fokus ist nicht immer deutlich erkennbar (Prüfschritt 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich)
- Struktur: Der Screenreader kann bestimmte Inhalte nicht korrekt auslesen (z. B. fehlende semantische Auszeichnungen) (Prüfschritte 9.4.1.1 Korrekte Syntax und Prüfschritt 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar)
An einer Beseitigung der noch bestehenden Barrieren wird gearbeitet.
Datum der Erstellung beziehungsweise der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 05.12.2022 erstellt und zuletzt am 13.05.2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Kontaktpersonen
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de auffallen, können Sie sich an das Referat Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wenden:
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Referat ÖA
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: 030 18 5550
E-Mail: internetredaktion@bmbfsfj.bund.de
Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Barriere direkt per E-Mail an StiftungMutterundKind@bmbfsfj.bund.de zu melden.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de