Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/

Möglichst viele Menschen sollen die Internet-Seite nutzen können. 
Deshalb wird sie programmiert und gestaltet 
nach den aktuellen Regeln für Barriere-Freiheit.
Damit sind wir noch nicht ganz fertig.
Wir arbeiten weiter daran.

Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in diesen Gesetzen:

•    Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz, kurz BGG
•    Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung, kurz BITV

Probleme melden

Sie haben Probleme bei der Nutzung dieser Internet-Seite? 
Dann melden Sie diese Probleme bitte 
per E-Mail an StiftungMutterundKind@bmfsfj.bund.de.

Schlichtungs-Verfahren

Sie haben Ihre Probleme mit der Internet-Seite gemeldet 
und sind nicht zufrieden mit der Reaktion der Verantwortlichen? 
Dann können Sie die Schlichtungs-Stelle um Hilfe bitten.

Die Schlichtungs-Stelle vermittelt bei Problemen 
zwischen Menschen mit Behinderungen und Bundes-Behörden. 
Diese Vermittlung nennt man auch Schlichtungs-Verfahren. 
Das Schlichtungs-Verfahren ist für Sie kostenlos.

Auf der Internet-Seite der Schlichtungs-Stelle finden Sie 
alle Informationen zum Schlichtungs-Verfahren. 
Dort erfahren Sie auch, wie Sie den Antrag stellen. 
Das Antrags-Formular gibt es auch in Leichter Sprache. 
Für gehörlose Menschen gibt es einen Übersetzungs-Service 
von Schrift-Sprache in Deutsche Gebärden-Sprache.

Das sind die Kontakt-Daten der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung 
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 185 27 28 05
Fax: 030 185 27 29 01
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de