Gremien Organe der Bundesstiftung

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, insbesondere

  • die Feststellung des Haushaltsplans, die Feststellung der Jahresrechnung,
  • die Richtlinien über die Vergabe und Verwendung der Stiftungsmittel und
  • die Entlastung der Geschäftsführung am Ende eines Haushaltsjahres.

In der Regel tritt der Stiftungsrat einmal im Jahr zusammen. Er besteht aus

  • vier Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  • einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und
  • vier Vertreterinnen und Vertretern aus den Reihen der Zuweisungsempfänger.

Derzeit sind folgende Mitglieder im Stiftungsrat vertreten:

Nr.NameInstitution
1Margit Gottstein,
Staatssekretärin,
Stiftungsratsvorsitzende
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
2Dr. Petra Follmar-Otto,
Abteilungsleiterin 4,
stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
3Julia Krieger,
Referatsleiterin 413
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
4Julia Funk,
Referentin im Ref. 516
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
5Dr. Jana Hallermann,
Referentin im Referat II C 4
Bundesministerium der Finanzen
6Claudia Porr, 
Abteilungsleiterin im Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Landesstiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz" 
7Monika Brüggenthies, 
Bereichsleitung Gesellschaft und
Zusammenarbeit 
Caritasverband für die Diözese Münster
8Andrea Schaller, 
Bereichsleitung Familie, Frauen, Jugend, Migration
Diakonie Hessen
9Thomas Früh,
Abteilungsleiter im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stiftung "Hilfen für Familien, Mutter und Kind" des Freistaates Sachsen

Kuratorium

Das Kuratorium berät den Stiftungsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Die Mitglieder des Kuratoriums repräsentieren wichtige gesellschaftliche Institutionen (Kirchen, Wohlfahrtspflege, Ärzteschaft, Frauen- und Familienverbände, Wissenschaft), die im Stiftungserrichtungsgesetz näher beschrieben sind.

Das Kuratorium besteht aus:

  • zwei Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen,
  • sechs Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverbände der Freien Wohlfahrtspflege,
  • je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Zuweisungsempfänger in den Bundesländern,
  • je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände,
  • einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen,
  • einer Vertreterin des Deutschen Frauenrates,
  • einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Deutschen Ärzteschaft und
  • bis zu acht weiteren Mitgliedern, die durch den Vorsitzenden des Stiftungsrates berufen werden.

In der Regel tritt das Kuratorium einmal im Jahr zu einer Sitzung zusammen. Vorsitzende des Kuratoriums ist Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kuratoriumsmitglieder werden für die Dauer von vier Jahren berufen. Derzeit sind folgende Mitglieder im Kuratorium vertreten:

Nr.NameInstitution
1Ekin Deligöz, MdB
Parlamentarische Staatssekretärin
(Kuratoriumsvorsitzende)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
2Gülistan Yüksel, MdB Deutscher Bundestag
3Dr. Katja Leikert, MdB Deutscher Bundestag
4Ulle Schauws, MdBDeutscher Bundestag
5Nicole Bauer, MdBDeutscher Bundestag
6Julia Seeberg, 
Geschäftsführerin
donum  vitae Bundesverband e.V.
7Cornelia Rohn,
Landesgeschäftsführerin Sachsen-Anhalt
pro familia Bundesverband e.V.
8Angelika Wolff,
Referentin im Diakonischen Werk
Evangelische Kirche in Deutschland
9Dr. Natascha Sasserath-Alberti, 
Referentin
Kommissariat der deutschen Bischöfe
10Heike Buschmann,
Referentin
Diakonie Deutschland
11Stephanie Rohde,
Referentin 
Sozialdienst Katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
12Nicole Schmidt,
Referentin im Landesverband Brandenburg
Deutsches Rotes Kreuz e.V. – Generalsekretariat
13Sina Küster,
Referentin
Arbeiterwohlfahrt – Bundesverband e.V.
14Juliane Meinhold,
Abteilungsleiterin
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband –Gesamtverband e.V.
15Günter Jek,
Leiter des Berliner Büros
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.
16Stephan Kassel,
Geschäftsführer
Familie in Not – Stiftung des Landes Niedersachsen
17Michael Hoffmeier,
Geschäftsführer
Thüringer Stiftung HandinHand, Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not
18Andrea Wilke-Wolff,
Referatsleiterin
Stiftung „Familie in Not“ des Landes Schleswig-Holstein
19Isabel Zenner,
Referatsleiterin
Stiftung „Familie in Not” des Landes Rheinland-Pfalz
20Robert Höcherl,
Referatsleiter
Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“, Bayern
21Anja-Christin Faber,
Geschäftsführerin
Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg”
22Gabriele Lüdemann,
Geschäftsführerin
Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien” Mecklenburg-Vorpommern
23Holger Schulze,
Abteilungsleiter
Stiftung „Hilfe für die Familie” – Stiftung des Landes Berlin
24Martina Wunsch,
Geschäftsstellenleiterin
Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind” des Freistaates Sachsen
25Monika Burkhard,
stellv. Vorstandsmitglied
Stiftung „Familie in Not” des Landes Baden-Württemberg
26Frank Winckler,
Geschäftsführer
Stiftung „Familie in Not – Sachsen-Anhalt”
27Tanja Demmel,
Referentin
Deutscher Städtetag
28Dr. Irene Vorholz,
Beigeordnete
Deutscher Landkreistag
29Alexander Frolow,
Fachbereichsleiter, Stadt Halle (Saale)
Deutscher Städte- und Gemeindebund
30Sebastian Heimann,
Bundesgeschäftsführer
Deutscher Familienverband
31Dr. Anja Nordmann,
Geschäftsführerin
Deutscher Frauenrat
32Britta Susen, DezernatsleiterinBundesärztekammer

Geschäftsführung

Die laufenden Geschäfte der Bundesstiftung und ihre gerichtliche und außergerichtliche Vertretung werden von der Geschäftsführung wahrgenommen. Sie ist für die Vergabe der Stiftungsmittel an die Zuweisungsempfänger sowie für die Überwachung ihrer zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung verantwortlich. Die zentralen Einrichtungen in den Ländern, die mit der Bundesstiftung Mutter und Kind kooperieren, tragen den Personal- und Verwaltungsaufwand für die Weitergabe der Stiftungsmittel an die Hilfeempfängerinnen.

Die Geschäftsführung der Bundesstiftung ist im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt.

Sitz der Geschäftsstelle der Bundesstiftung:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
E-Mail: BundesstiftungMutterundKind@bmfsfj.bund.de