Infomaterial für Beratungsfachkräfte Informationen über Teilzeitausbildung

Die anvisierte Lebensplanung muss überdacht werden, was besonders die Weiterführung der Ausbildung betrifft. Nicht selten wird diese abgebrochen und später auch nicht wieder fortgesetzt. Ohne einen qualifizierten Berufsabschluss ergeben sich aber im Erwerbsleben Lücken und Brüche, die es langfristig erschweren, finanziell auf eigenen Beinen stehen zu können. Die seit 2005 mögliche Ausbildung in Teilzeit kann hier Abhilfe schaffen. 

Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes wurden zum 1. Januar 2020 die Möglichkeiten für eine Berufsausbildung in Teilzeit erweitert. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier. Dort kann auch eine Broschüre über die neuen Rahmenbedingungen heruntergeladen werden, die auch einen Überblick über vorhandene staatliche Unterstützungsleistungen bietet.