Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen auch auf dem P-Konto. Der pfändungsfreie Grundbetrag erhöht sich von monatlich 1.500 Euro auf nunmehr 1.560 Euro. Zum Schutz weiterer unpfändbaren Beträge muss dem Kreditinstitut eine...
„Für die Zukunft und den Zusammenhalt einer Gesellschaft ist die umfassende Unterstützung von Müttern, Eltern und Kindern essenziell. Wir leisten sie aus Überzeugung, aus Vernunft - und aus Empathie “, erklärt Michael Brand in der...
Am 13. November ist das Gesetz in Kraft getreten, mit dem Schwangere sowie das Personal vor Schwangerenberatungsstellen und Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, wirksam vor unzulässigen Belästigungen geschützt werden können.
Die Hilfen müssen im Rahmen eines Beratungsgespräches vor Ort in einer Schwangerschaftsberatungsstelle beantragt werden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Beratungsstellen, wo Sie die Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen können, finden Sie hier.
Studien, Statistiken und die Evaluation zur Arbeit der Bundesstiftung Mutter und Kind.
40 Jahre Bundestiftung Mutter und Kind, dass sind 40 Jahre Hilfe und Unterstützung für schwangere Frauen in Notlagen. Aus diesem Anlass werfen wir gemeinsam mit vielen weiteren Personen einen Blick zurück auf 4 Jahrzehnte der Stiftungsarbeit.