Familienferienstätten

Corona-Auszeit für Familien - Familienferienzeiten erleichtern - Buchungen für berechtigte Familien sind ab sofort möglich

Die Maßnahme, die ab sofort nach diesen Voraussetzungen nachgefragt werden kann, richtet sich an Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung. Diese können 2021 und 2022 bis zu eine Woche Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten und weiteren geeigneten Einrichtungen in ganz Deutschland machen und müssen dafür nur etwa 10 % der Übernachtungs- und Verpflegungskosten zahlen.

Es gibt zwei Grundvoraussetzungen für die Berechtigung: Die Familie muss ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die Eltern oder Elternteile haben für ihr Kind oder für ihre Kinder einen Anspruch auf Kindergeld.

Außerdem darf das Einkommen der Familie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Für Familien mit einem Familienmitglied, das eine Behinderung hat und mitreist, gilt diese Einkommensgrenze nicht.

Eine Übersicht der Einrichtungen und weitere Informationen sind auf der Website www.bmfsfj.de/corona-auszeit zu finden.