Beratung

Corona-Pandemie: Schwangerschaftskonfliktberatung kann per Telefon oder online erfolgen

Es gibt viele verschiedene Gründe, warum eine Frau sich nicht in der Lage sieht, die Schwangerschaft fortzusetzen. Häufig spielen aber auch finanzielle Sorgen eine Rolle. Hintergrund der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt ist, dass die Schwangere bei ihrer Entscheidung über alle ihr zustehenden gesetzlichen Leistungen sowie andere Unterstützungsangebote informiert sein soll, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Eine solche Entscheidung braucht auch Zeit. Gleichzeitig gilt es, für einen möglichen Abbruch Fristen einzuhalten. Daher ist es auch in Zeiten der Corona-Pandemie dringend notwendig, für die betroffenen Frauen weiterhin einen leichten und frühen Zugang zu den Beratungsangeboten sicherzustellen.

Für die Beantragung der Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind wurde bereits Mitte März die Beratung per Telefon oder online in Verbindung mit einem formlosen schriftlichen Antrag eröffnet.

Damit schwangere Frauen in Konfliktlagen unverzüglich eine Ansprechpartnerin finden, bleibt auch das Hilfetelefon "Schwangere in Not" unter der Nummer 0800 40 40 020 oder online unter www.schwanger-und-viele-fragen.de durchgängig erreichbar. Denn Frauen in Not müssen zu jeder Zeit die erforderliche Hilfe und Unterstützung erhalten können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMFSFJ, u.a. über mit den Bundesländern konkret verabredete Hilfsmaßnahmen.