Erklärvideo von pro familia erläutert ausführlich den Weg zum Beratungsschein

Standbild aus dem Erklärfilm "Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch"
© pro familia

Dieser weist nach, dass sie die gesetzlich vorgeschriebene Beratung in Anspruch genommen hat. Wichtig: Nur staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen dürfen den Beratungsschein ausstellen. pro familia ist eine der Trägerorganisationen, deren Schwangerschaftsberatungsstellen staatlich anerkannt sind. Sie hat nun einen Erklärfilm veröffentlicht, der vom Bundesfamilienministerium gefördert wurde und in dem der Ablauf einer solchen Beratung ausführlich erläutert wird.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland unter anderem dann straflos, wenn seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind, der Abbruch von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen wird und die Schwangere durch eine Bescheinigung nach § 219 Absatz 2 Satz 2 Strafgesetzbuch (StGB) nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen. Die ergebnisoffen geführte Beratung ermöglicht der schwangeren Frau, eine fundierte Entscheidung zu treffen, nachdem sie über alle ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten ausführlich informiert wurde.

Die Frist von zwölf Wochen kann je nachdem, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde, knapp werden. Daher ist es besonders wichtig, direkt eine Beratungsstelle zu finden, die den vorgeschriebenen Beratungsschein ausstellen kann. Neben pro familia bieten auch Schwangerschaftsberatungsstellen anderer Wohlfahrtsverbände oder auch von Kommunen und Kreisen dies an.

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen können auch mit Hilfe der unter https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/antragstellung verlinkten Suchmaschinen gefunden werden. Bei dem DAJEB-Beratungsführer online ist dafür im Dropdownfeld „Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gemäß §§ 5 und 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)“ auszuwählen, bei der Suchmaschine von familienplanung.de ist bei „Beratungsschein“ ein Häkchen zu setzen. Bei diesen Beratungsstellen kann in der Regel im Bedarfsfall auch ein Antrag auf die ergänzenden finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind gestellt werden, um eine Fortführung der Schwangerschaft zu erleichtern.