Zwangsvollstreckung

Hilfe bei Zwangsvollstreckung

Neben Zahlungsklagen im Online-Verfahren oder was bei einem Erbfall zu tun ist, informiert die Seite zum Beispiel in verständlicher Weise darüber, wie man anwaltliche Beratung erhalten kann, wenn man wenig Geld hat. Die Beratungshilfe und welche Voraussetzungen es dafür gibt werden erklärt. Außerdem kann man mit einem Vorab-Check prüfen, ob der Staat die Kosten für die anwaltliche Beratung übernimmt und dann direkt den Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen.

Erläutert wird auch die Prozesskostenhilfe. Damit werden die Kosten eines Gerichtsverfahrens und die eigenen Anwaltskosten finanziert, wenn man dafür kein Geld hat. Man kann Prozesskostenhilfe bekommen, wenn man jemanden verklagen muss oder sich vor Gericht verteidigen will. Dem Gericht muss man nachweisen, dass man sich die Kosten nicht leisten kann. Es entscheidet dann darüber, ob man die Prozesskostenhilfe erhält.

Und mit dem Wegweiser Kontopfändung erfährt man, wie man Geld bei einer Kontopfändung schützen kann. Wenn das Konto gepfändet wurde, hat man keinen Zugriff mehr auf das Geld, zum Beispiel auf die auf das Konto gezahlten Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind. Dafür bietet der Wegweiser Hilfe. Man erfährt, wie man das Geld mit einem Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schützen und trotz einer Pfändung darauf zugreifen kann. Damit man zum Beispiel Miete, Strom und Lebensmittel zahlen und mit den Stiftungshilfen die notwendige Erstausstattung für das Baby kaufen kann. Der Wegweiser zeigt, was man dafür tun muss, welche Beträge und Guthaben geschützt werden können und welche Unterlagen nötig sind.