Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ unterstützt seit 1984 schwangere Frauen in Not mit ergänzenden finanziellen Hilfen insbesondere für Schwangerschaftskleidung, Babyerstausstattung, Wohnung und Einrichtung und für die Betreuung des Kleinkindes. Gesetzlich festgelegt erhielt sie dafür jährlich mindestens 92.033.000 Euro aus dem Bundeshaushalt. Diese Summe wurde nur in einzelnen Jahren etwas aufgestockt, zuletzt seit 2017 um jeweils 4 Mio. Euro.
Mit dem nun auf den Weg gebrachten Änderungsgesetz soll insbesondere die jährliche Bundeseinlage, die zuletzt 1993 gesetzlich festgelegt wurde, bedeutend erhöht werden. Ab 2027 sollen 101 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt kommen. Zusätzlich werden für fünf Jahre je 4 Mio. Euro aus dem Stiftungsvermögen ausgeschüttet, das aufgelöst werden soll. Denn dessen Erträge reichen für die Erfüllung des Stiftungszwecks nicht aus. Somit stehen dann jährlich 105 Mio. Euro für Stiftungshilfen zur Verfügung. Ab 2032 wird die Bundeseinlage 105 Mio. Euro betragen.
Damit können die Stiftungshilfen künftig den tatsächlichen Hilfebedarf besser abdecken und die Schwangeren in Not wirksamer unterstützen. Denn die Stiftungshilfen ermöglichen den Frauen trotz Notlage den sowohl für sie als auch für das Kind so wichtigen „Nestbau“ und erleichtern einen guten Start für das Leben mit dem Kind.
Die Hilfen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sind nachrangig gegenüber gesetzlichen Leistungen. Die Antragstellung im Rahmen eines Beratungsgesprächs in Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort bietet einen niedrigschwelligen Zugang auch zu anderen Hilfs- und Unterstützungsangeboten.