Über die Stiftung

Stiftungen sind Einrichtungen.
Jede Stiftung hat einen festgelegten Zweck.
Die meisten Stiftungen dienen einem
gemeinnützigen Zweck.
Dafür haben Stiftungen Geld zur Verfügung.
Das Geld kommt zum Beispiel von:

  • Ministerien
  • Unternehmen
  • privaten Spenderinnen und Spendern. 


Die Bundes-Stiftung Mutter und Kind gibt es seit 1984.
In diesem Text kürzen wir den Namen so ab: Bundes-Stiftung.
Die Bundes-Stiftung gehört zum Bundes-Ministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
.
Die Bundes-Stiftung bekommt Geld vom deutschen Staat
und Spenden.

Die Bundes-Stiftung will ungeborenes Leben schützen.
Deshalb hilft die Bundes-Stiftung
schwangeren Frauen in Not-Situationen.

Wie unterstützt die Bundes-Stiftung schwangere Frauen?

Manche schwangeren Frauen haben Sorgen,
weil sie nicht genug Geld haben

  • für die Kosten der Schwangerschaft,
    zum Beispiel Schwangerschafts-Kleidung
  • für die Ausstattung ihres Kindes
    zum Beispiel Baby-Kleidung, Baby-Bett, Kinder-Wagen
  • für die Kosten der Geburt 
  • für die Pflege und Erziehung ihres Kindes.


Sie wissen nicht, wie sie alles bezahlen sollen.

Einige schwangere Frauen überlegen auch,
ob sie ihre Schwangerschaft abbrechen.
Weil ihre Situation besonders schlimm ist.
Oder weil ihre Not sehr groß ist.

Schwangere Frauen bekommen dann Hilfe und Unterstützung in
Schwangeren-Beratungs-Stellen.

Diese Beratungs-Stellen gibt es in vielen Städten
und auch in vielen kleinen Orten in ganz Deutschland.
Dort können die Frauen ganz unkompliziert Geld beantragen.
Das Geld kommt von der Bundes-Stiftung Mutter und Kind.
Die Frauen erhalten das Geld aber direkt über die Beratungs-Stellen.
Die Frauen müssen das Geld vor der Geburt beantragen.
Danach können Sie kein Geld mehr beantragen.

Das Geld soll den Frauen helfen,
ihre Situation zu verbessern.
Und das Leben mit ihrem Kind zu erleichtern.

Wofür erhalten schwangere Frauen Geld?

Geld gibt es für die Kosten der Schwangerschaft, der Geburt
und für die Erziehung und Pflege des Kindes.
Die schwangeren Frauen erhalten das Geld vor allem

  • für die Erst-Ausstattung des Kindes,
    zum Beispiel Kleidung
  • für die Wohnung, in der Mutter und Kind leben,
    zum Beispiel Geld für den Umzug oder die Renovierung
    und Geld für Waschmaschine, Kühlschrank oder Herd
  • für Kinder-Möbel
  • für die Betreuung des Kindes.


Wie viel Geld es gibt
und wie lange es Geld gibt,
wird schon vor der Geburt des Kindes berechnet.
Das kann bei jeder Frau anders sein.
Denn es hängt von der persönlichen Situation der Frau ab.
Das Geld kann sie aber auch nach der Geburt weiter bekommen.
Zum Beispiel für die Betreuung ihres Kindes.

Wie können schwangere Frauen Geld beantragen?

Das Geld können schwangere Frauen in den
Schwangeren-Beratungs-Stellen beantragen.
Dort bekommen sie auch eine Beratung.
Zum Beispiel zu ihren Fragen und Problemen.

Hinweis:
Wenn Sie Unterstützung brauchen und Geld beantragen möchten,
dann geht das nur in den Schwangeren-Beratungs-Stellen.
Dort müssen Sie das Geld vor der Geburt beantragen.
Die Bundes-Stiftung Mutter und Kind ist dafür nicht zuständig.
Die Bundes-Stiftung kann Ihnen auch keine Informationen
zu den Anträgen geben.
Gehen Sie mit Ihren Unterlagen in eine der dafür zuständigen
Schwangeren-Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Unterlagen sind zum Beispiel der Mutterpass und der Nachweis über Ihr
Einkommen.
Dort bekommen Sie auch Informationen dazu,
wie man einen Antrag stellt.
Oder ob Ihr Antrag schon bearbeitet wurde.
 

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