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Bundesstiftung Mutter und Kind

Top-Meldungen

sich stapelde Geldmünzen
© weyo - Fotolia

Grundsätzlich sind die finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind unpfändbar. So regelt es § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” (MuKStiftG).

Die Bundesstiftung feiert!

Willkommen auf der Jubiläumsseite anlässlich unseres 40-jährigen Bestehens! 40 Jahre Bundestiftung Mutter und Kind, dass sind 40 Jahre Hilfe und Unterstützung für schwangere Frauen in Notlagen. Aus diesem Anlass werfen wir gemeinsam mit vielen weiteren Personen einen Blick zurück auf 4 Jahrzehnte der Stiftungsarbeit.

Aktuelle Meldungen

Darstellung einer Torte auf blauem Hintergrund

40. Jubiläum der Bundesstiftung Mutter und Kind Die Bundesstiftung hat Geburtstag!

Am 14. Juli vor 40 Jahren trat das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" in Kraft. Seither vergibt die Bundesstiftung Mutter und Kind ergänzende finanzielle Hilfen an schwangere Frauen in...

Ekin Deligöz Parlamentarische Staatssekretärin

40 Jahre Bundesstiftung Mutter und Kind Jubiläumsfeier im Rahmen der Kuratoriumssitzung

Anlässlich der diesjährigen Kuratoriumssitzung am 3. Juni 2024 wurde das 40-jährige Jubiläum begangen. Die Kuratoriumsvorsitzende Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz würdigte die Bedeutung der Stiftungshilfen und präsentierte...

Banner 40 Jahre Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft

40 Jahre Bundesstiftung Ihre Stimme zum Jubiläum

Die Bundesstiftung Mutter und Kind wird in diesem Jahr 40! Am 14. Juli 1984 trat das Gesetz in Kraft, mit dem der Deutsche Bundestag die Stiftung errichtet hat. Zum Jubiläum wollen wir Stimmen zu Erfahrungen aus 40 Jahren mit der Bundesstiftung...

Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft

Über die Arbeit der Bundesstiftung Mutter und Kind und ihre Hilfen, wo und wie man diese beantragt, welche Antragsvoraussetzungen es gibt und wie Schwangerschaftsberatungsstellen sonst noch unterstützen können, erfahren Sie in unserm Erklärvideo, das barrierefrei zur Verfügung steht.

Standbild aus dem Erklärfilm "Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch"

Drogen in der Schwangerschaft

Der Konsum von Alkohol, Tabak und anderen Drogen in der Schwangerschaft gefährdet die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Eine Fehlgeburt oder lebenslange Beeinträchtigungen können die Folge sein. Denn die Plazenta stellt für die meisten dieser Stoffe keine Barriere dar und sie können den Fötus nachhaltig schädigen. Das Kind wird zudem selbst abhängig und macht alle Entzugserscheinungen durch – spätestens nach der Geburt, wenn es vom mütterlichen Konsum abgekoppelt ist. Welche Gefahren für Ihr Kind bei der Einnahme solcher unterschiedlichen Substanzen bestehen und wo Sie Unterstützung beim Konsumverzicht finden, lesen Sie auf dieser Seite.

naturgetreue FASD-Puppe FASI mit den typischen Merkmalen eines Babys mit FAS