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Das Bundeskabinett hat am 22. Juli 2026 ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem die Bundesstiftung Mutter und Kind mehr Geld für die finanziellen Hilfen für schwangere Frauen in Not erhält.
Mit dem Online-Portal https://service.justiz.de/ entwickelt und erprobt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen eines Pilotprojekts neue Online-Dienste der Justiz. Darunter auch wichtige Hilfen für Menschen mit finanziellen Problemen.
Jeweils zum 1. Juli eines Jahres werden neue Pfändungsfreigrenzen festgelegt. Diese gelten auch für das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Der pfändungsfreie Grundbetrag erhöht sich zum 1. Juli 2026 von monatlich 1.560 Euro auf 1.590 Euro. Damit die Stiftungshilfen auf dem P-Konto geschützt sind, muss dem Kreditinstitut eine Bescheinigung über weitere unpfändbar Beträge vorgelegt werden.
Die aktuelle Hitzewelle stellt besonders hochschwangere Frauen vor Probleme. Bestehende Beschwerden wie geschwollene Beine werden durch Tagestemperaturen über 30 °C und Tropennächte mit Temperaturen nicht unter 20 °C verschlimmert. Aber auch die Kleinsten sind besonders gefährdet.
Die Auswirkungen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft werden häufig unterschätzt. Doch schon geringe Mengen des Nervengifts Alkohol können beim Fötus körperliche und geistige Schädigungen mit schwerwiegenden lebenslangen Folgen hervorrufen.
Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen auch auf dem P-Konto. Der pfändungsfreie Grundbetrag erhöht sich von monatlich 1.500 Euro auf nunmehr 1.560 Euro. Zum Schutz weiterer unpfändbaren Beträge muss dem Kreditinstitut eine Bescheinigung vorgelegt werden.
„Für die Zukunft und den Zusammenhalt einer Gesellschaft ist die umfassende Unterstützung von Müttern, Eltern und Kindern essenziell. Wir leisten sie aus Überzeugung, aus Vernunft - und aus Empathie “, erklärt Michael Brand in der Kuratoriumssitzung der Bundesstiftung Mutter und Kind am 23. Juni 2025. „Für Millionen Kinder und werdende Mütter und Eltern ist es deshalb eine wichtige Botschaft, dass die neue Bundesregierung sich klar zur umfassenden Unterstützung schwangerer Frauen bekennt.“
Am 13. November ist das Gesetz in Kraft getreten, mit dem Schwangere sowie das Personal vor Schwangerenberatungsstellen und Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, wirksam vor unzulässigen Belästigungen geschützt werden können.
Die neu erschienene Broschüre „Pfändungsschutz für finanzielle Hilfen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens““ bietet allen, die mit der Antragstellung und Bewilligung von Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind befasst sind, wichtige Fachinformationen zum Thema Kontopfändungsschutz sowie Anwendungshinweise für die Praxis.
Der beliebte Flyer des BMFSFJ mit Informationen über Leistungen und Hilfen rund um Schwangerschaft und Geburt sowie über die Unterstützung der Bundesstiftung Mutter und Kind wurde erneut nachgedruckt.